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Fundtier - Was nun? Vorsicht: Mitnahme kann Diebstahl sein!

Zugelaufen!? Die Rechtslage:

Ist der Besitzer einer Katze nicht auffindbar, gilt sie als "Fundsache". Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde / Stadt zuständig, die meist das örtliche Tierheim mit der Versorgung solcher Pfleglinge beauftragt hat. Nach Meldung der Findelkatze im Tierheim kann das Tier zwar zur Pflege bei seiner "Adoptivstelle" bleiben. Doch Vorsicht: Wenn der alte Besitzer sich meldet, ist das Tier abzugeben. Erst nach einem halben Jahr gehen die Besitzansprüche (ein unschönes Wort für das Zusammenleben mit einem Vierbeiner) an den neuen Halter. Die Pflegekosten werden von der Gemeinde allerdings nur für die ersten vier Wochen übernommen. Für den restlichen Zeitraum kommt der Tierfreund auf. Es ist lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern. Aber es gibt einige Punkte zu beachten, um sicherzugehen, dass man durch die "Adoption" eines Tieres keinen bereits vorhandenen Besitzer unglücklich macht. Schlimmer noch, das Behalten einer Katze, die bereits einen Halter hat, ist tatsächlich der Tatbestand eines Diebstahls.

Wer eine freilaufende Katze beobachtet, muss es nicht unbedingt mit einem armen "Findelkind" zu tun haben.

Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, ist in vielen Fällen ein Freigänger, der sich auf seinen Streifzügen ein paar Extra-Leckerlis gönnt.

Ein verwahrlostes Tier mit struppigem Fell dagegen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos. Hier ist ein Füttern nicht nur erlaubt, sondern dringend zu empfehlen. Bei ausgehungerten Schlinghälsen muss das Futter gut dosiert werden. Allzu viel auf einmal ist für den kleinen Magen extrem ungesund. Zeigt eine solche Katze wenig Interesse, ihr warmes Plätzchen zu verlassen (und wirklich nur dann!), ist die - vorläufige - Aufnahme des Tieres zulässig.

Was ist zu tun?

  1. Untersuchen Sie die Katze auf Halsband und Tätowierung. Tierarzt und Tierheim können dank verschiedenen Registrierungsstellen bei der Suche nach dem Besitzer weiterhelfen.
  2. Melden Sie den Fund beim Tierheim, dem örtlichen Tierschutzverein, der Polizei und schriftlich bei der Gemeinde, bzw. Ordnungsbehörde (Fundbüro). Es ist zu überlegen, ob man die Katze ins Tierheim abgibt oder lieber bei sich behält, bis die "Besitzverhältnisse" geklärt sind. Zu beachten dabei ist: Eine Erstattungspflicht der Pflegekosten durch die Gemeinde existiert nur für die ersten vier Wochen. Diese Frist gilt, obwohl das Tier erst nach sechs Monaten endgültig an den Finder übergehen kann - vorausgesetzt, es meldet sich bis dahin kein Besitzer.
  3. Gehen Sie mit der Katze zum Tierarzt. Dieser untersucht nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand, sondern sucht mit einem speziellen Lesegerät auch nach einem möglichen Mikrochip. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R. die Gemeinde/Stadt, wenn bei ihr eine schriftliche Meldung der "Fundsache" vorliegt. Somit soll verhindert werden, dass sich einige Personen ihr eigenes Tier auf Kosten der Gemeinde behandeln lassen.
  4. Hängen Sie Zettel in Ihrem Wohngebiet aus. Achten Sie auf eventuelle Vermisstenmeldungen.

Fund eines verletzten Tieres:

  1. Die Katze muss unverzüglich, aber behutsam zum Tierarzt gebracht werden. Nach Versorgung der Wunden kann dieser auch nach einem eventuell vorhandenen Mikrochip suchen.
  2. Anschließend kann man sich auf die Suche nach dem Besitzer machen. Auch hier gilt: Der Fund muss gemeldet werden. Die schriftliche Meldung an die Gemeinde sollte eine Bestätigung des Tierarztes über den Gesundheitszustand beinhalten.
  3. Sie sollten unbedingt Zettel aushängen und herumfragen, wem das Tier gehört. Findet man eine tote Katze an bzw. auf der Straße, sollte man auch dies dem Tierheim melden, um die Suche des Besitzers zu beenden.


Ausführliche Druckversion (pdf), Fundmeldung (pdf)
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Fund eines toten Tieres:

Auch ein totes Fundtier hat eine Familie - Das Schlimmste ist die Ungewissheit. Immer wieder berichten Tierhalter, deren vierbeiniger Liebling entlaufen war, von dieser quälenden Ungewissheit, die sie wochen-, monate- oder sogar jahrelang begleitet hat. Deswegen unser Appell: Fahren Sie nicht einfach weiter, wenn Sie ein verletztes oder totes Tier sehen. Prüfen Sie bitte, ob es noch lebt und helfen Sie ihm, falls das so ist. Ist das Tier bei Ihrem Eintreffen bereits tot, informieren Sie bitte wenigstens das nächste Tierheim oder die Polizei, damit sich jemand um das Tier kümmert und die Chance besteht, dass der Halter erfährt, was mit seinem Liebling passiert ist.

Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen auch Gruppen, die sich um die Bergung toter Tiere kümmern. In Darmstadt beispielsweise setzen sich organisierte ehrenamtliche Helfer mit der Facebook-Gruppe „Vermisste/Gefundene Tiere Darmstadt und Umland“ dafür ein, dass jemand zum Fundort fährt und prüft, ob die betreffenden Tiere gekennzeichnet sind, damit ihre Halter von TASSO informiert werden können. (© Copyright TASSO e.V.)

Mehr dazu bei Tasso.

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