Keine Vermittlung mehr nach Österreich

Die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland nach Österreich ist gesetzlich streng geregelt. Ausländische Tierschutzorganisationen dürfen Tiere nur vermitteln, wenn sie eine behördlich registrierte Betriebsstätte in Österreich vorweisen oder eng mit einem inländischen Tierheim zusammenarbeiten.
Partnertierheim oder Betriebsstätte: Es muss zwingend einen Ansprechpartner vor Ort geben, der das Tier im Notfall auch wieder zurücknehmen kann.
Einreisebestimmungen: Für die Tiere muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden und sie benötigen einen Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung.
Daher ist es uns leider nicht mehr möglich, Coons nach Österreich zu vermitteln….